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Passivhaus-Förderung des Pro Passivhaus e.V.

Passivhaus-Förderung

750 Euro für Ihr Passivhaus oder Ihre EnerPHit-Sanierung

Pro Passivhaus e. V. fördert auf Antrag Passivhausprojekte privater Bauherren. Je Bauprojekt werden 750 Euro ausbezahlt, unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten. Es kann sich um den Neubau eines Passivhauses oder um eine Sanierung zum Passivhaus bzw. zum EnerPHit-Haus handeln.

Mit dem Formular übermitteln Sie uns als Bauherr oder als Passivhausplaner im Auftrag des Bauherrn die wichtigsten Informationen, damit wir über die Förderfähigkeit Ihres Projekts entscheiden können.

Bevor Sie Ihr Projekt in das Formular eintragen, werfen Sie bitte einen Blick auf unsere Förderkriterien (siehe ganz unten auf dieser Seite); diese sind übersichtlich und unbürokratisch. Nach Absenden des Formulars prüfen wir Ihre Daten und halten Sie über den weiteren Fortgang auf dem Laufenden.

Bauherren empfehlen wir, dieses Formular gemeinsam mit dem Passivhausplaner auszufüllen.


(* = Pflichtfelder)

Antrag

Name des Antragstellers

Aktuelle Adresse des Antragstellers

Kontaktdaten

Adresse des Bauvorhabens

Auswahl

Verantwortlicher Passivhausplaner

Projektbeschreibung

Bitte beschreiben Sie das Bauvorhaben und evtl. Besonderheiten in einigen Sätzen (max. 1000 Zeichen)

Voraussichtliche Fertigstellung des Bauvorhabens

Passivhaus-Nachweis

Ziehen Sie Dateien hierher oder Durchsuchen

Pläne/Visualisierungen

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Anmerkungen/Sonstige Informationen

Bestätigung

(1) Die Förderkriterien (siehe unten) habe ich gelesen und erkenne diese hiermit an.
(2) Nach Fertigstellung werden wir Fotos (Außenansichten) und den endgültigen Passivhausnachweis schicken an info@propassivhaus.de.
(3) Mir ist bewusst, dass die Förderung erst nach Fertigstellung und der Übermittlung von Fotos und endgültigem PHPP-Nachweis ausbezahlt werden kann.

Datenschutzhinweis

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@propassivhaus.de widerrufen.

Förderkriterien

Für die Förderung eines Passivhausprojekts gelten derzeit die folgenden Bedingungen:

1. Zeitpunkt der Antragstellung

Der Förderantrag ist vor Baubeginn zu stellen. Zwischen Antragstellung und Fertigstellung dürfen bis zu 24 Monate liegen; bei Bedarf ist eine formlose Verlängerung möglich.

2. Obligatorische Informationen bei Antragstellung

Die folgenden Informationen müssen für eine Förderung bei Antragstellung eingereicht (mit Hilfe des Webformulars hochgeladen) werden:

  • Angaben der wichtigsten Gebäudedaten
  • Angabe des Planers, der die Passivhausberechnung vornimmt
  • Berechnungen aus dem Passivhaus Projektierungs Paket (PHPP)
  • Grafische Pläne (Außenansichten) oder Visualisierungen

3. Berechtigter Antragsteller

Gefördert werden ausschließlich privater Passivhausprojekte, die Wohnzwecken dienen. Gefördert werden können neben Neubauten auch energetische Sanierungen zum Passivhausstandard oder EnerPHit-Sanierungen. Gefördert werden Passivhäuser gemäß Definition des Passivhaus Instituts Darmstadt.

Antragsberechtigt sind private Bauherren.

Die Antragstellung kann im Auftrag des Bauherren auch durch den Passivhausplaner erfolgen.

4. Höhe der Förderung

Unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten kann ein Objekt mit einmalig EUR 750 Euro gefördert werden.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Fertigstellung des Bauvorhabens auf das Konto des Antragstellers.

5. Abschlussdokumentation

Nach Fertigstellung des Projekts stellt der Bauherr dem Verein Pro Passivhaus einige Fotos zur Verfügung sowie den endgültigen Passivhausnachweis aus dem Passivhaus Projektierungs Paket (PHPP).

6. Recht zur Veröffentlichung

Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass das Projekt auf der Website sowie in ggfs. in gedruckten Veröffentlichungen von Pro Passivhaus e. V. gezeigt und mit einigen Informationen (Standort, Gebäudedaten, Kurzinformation) beschreiben werden darf. Der Name des Bauherrn wird dabei nicht genannt.


Pro Passivhaus ist ein eingetragener Verein ohne Gemeinnützigkeit. Der Verein behält sich vor, sich beim Passivhausplaner die Richtigkeit der Angaben bestätigen zu lassen. Über die Förderfähigkeit und die tatsächliche Förderung eines Projekts entscheidet der Vorstand. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung von Pro Passivhaus e. V.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.