Für die Förderung eines Passivhausprojekts gelten derzeit die folgenden Bedingungen:
1. Zeitpunkt der Antragstellung
Der Förderantrag ist vor Baubeginn zu stellen. Zwischen Antragstellung und Fertigstellung dürfen bis zu 18 Monate liegen.
2. Obligatorische Informationen bei Antragstellung
Die folgenden Informationen müssen für eine Förderung bei Antragstellung eingereicht (mit Hilfe des Webformulars hochgeladen) werden:
- Angaben der wichtigsten Gebäudedaten
- Angabe des Planers, der die Passivhausberechnung vornimmt
- Berechnungen aus dem Passivhaus Projektierungs Paket (PHPP)
- Grafische Pläne (Außenansichten) oder Visualisierungen
3. Berechtigter Antragsteller
Gefördert werden ausschließlich privater Passivhausprojekte, die Wohnzwecken dienen. Gefördert werden können neben Neubauten auch energetische Sanierungen zum Passivhausstandard. Gefördert werden Passivhäuser gemäß Definition des Passivhaus Instituts Darmstadt.
Antragsberechtigt sind private Bauherren.
Die Antragstellung kann im Auftrag des Bauherren auch durch den Passivhausplaner erfolgen.
4. Höhe der Förderung
Unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten kann ein Objekt mit einmalig EUR 500,-- gefördert werden.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Fertigstellung des Bauvorhabens auf das Konto des Antragstellers.
5. Abschlussdokumentation
Nach Fertigstellung des Projekts stellt der Bauherr dem Verein Pro Passivhaus einige Fotos zur Verfügung sowie den endgültigen Passivhausnachweis aus dem Passivhaus Projektierungs Paket (PHPP).
6. Recht zur Veröffentlichung
Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass das Projekt auf der Website sowie in ggfs. in gedruckten Veröffentlichungen von Pro Passivhaus e. V. gezeigt und mit einigen Informationen (Standort, Gebäudedaten, Kurzinformation) beschreiben werden darf. Der Name des Bauherrn wird dabei nicht genannt.
Pro Passivhaus ist ein eingetragener Verein ohne Gemeinnützigkeit. Der Verein behält sich vor, sich beim Passivhausplaner die Richtigkeit der Angaben bestätigen zu lassen. Über die Förderfähigkeit und die tatsächliche Förderung eines Projekts entscheidet der Vorstand. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung von Pro Passivhaus e. V.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.