Passivhaus-Förderung
750 Euro für Ihr Passivhaus oder Ihre EnerPHit-Sanierung
Pro Passivhaus e. V. fördert auf Antrag Passivhausprojekte privater Bauherren. Je Bauprojekt werden 750 Euro ausbezahlt, unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten. Es kann sich um den Neubau eines Passivhauses oder um eine Sanierung zum Passivhaus bzw. zum EnerPHit-Haus handeln.
Mit dem Formular übermitteln Sie uns als Bauherr oder als Passivhausplaner im Auftrag des Bauherrn die wichtigsten Informationen, damit wir über die Förderfähigkeit Ihres Projekts entscheiden können.
Bevor Sie Ihr Projekt in das Formular eintragen, werfen Sie bitte einen Blick auf unsere Förderkriterien (siehe ganz unten auf dieser Seite); diese sind übersichtlich und unbürokratisch. Nach Absenden des Formulars prüfen wir Ihre Daten und halten Sie über den weiteren Fortgang auf dem Laufenden.
Bauherren empfehlen wir, dieses Formular gemeinsam mit dem Passivhausplaner auszufüllen.
(* = Pflichtfelder)
Antrag
Förderkriterien
Für die Förderung eines Passivhausprojekts gelten derzeit die folgenden Bedingungen:
1. Zeitpunkt der Antragstellung
Der Förderantrag ist vor Baubeginn zu stellen. Zwischen Antragstellung und Fertigstellung dürfen bis zu 24 Monate liegen; bei Bedarf ist eine formlose Verlängerung möglich.
2. Obligatorische Informationen bei Antragstellung
Die folgenden Informationen müssen für eine Förderung bei Antragstellung eingereicht (mit Hilfe des Webformulars hochgeladen) werden:
- Angaben der wichtigsten Gebäudedaten
- Angabe des Planers, der die Passivhausberechnung vornimmt
- Berechnungen aus dem Passivhaus Projektierungs Paket (PHPP)
- Grafische Pläne (Außenansichten) oder Visualisierungen
3. Berechtigter Antragsteller
Gefördert werden ausschließlich privater Passivhausprojekte, die Wohnzwecken dienen. Gefördert werden können neben Neubauten auch energetische Sanierungen zum Passivhausstandard oder EnerPHit-Sanierungen. Gefördert werden Passivhäuser gemäß Definition des Passivhaus Instituts Darmstadt.
Antragsberechtigt sind private Bauherren.
Die Antragstellung kann im Auftrag des Bauherren auch durch den Passivhausplaner erfolgen.
4. Höhe der Förderung
Unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten kann ein Objekt mit einmalig EUR 750 Euro gefördert werden.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Fertigstellung des Bauvorhabens auf das Konto des Antragstellers.
5. Abschlussdokumentation
Nach Fertigstellung des Projekts stellt der Bauherr dem Verein Pro Passivhaus einige Fotos zur Verfügung sowie den endgültigen Passivhausnachweis aus dem Passivhaus Projektierungs Paket (PHPP).
6. Recht zur Veröffentlichung
Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass das Projekt auf der Website sowie in ggfs. in gedruckten Veröffentlichungen von Pro Passivhaus e. V. gezeigt und mit einigen Informationen (Standort, Gebäudedaten, Kurzinformation) beschreiben werden darf. Der Name des Bauherrn wird dabei nicht genannt.
Pro Passivhaus ist ein eingetragener Verein ohne Gemeinnützigkeit. Der Verein behält sich vor, sich beim Passivhausplaner die Richtigkeit der Angaben bestätigen zu lassen. Über die Förderfähigkeit und die tatsächliche Förderung eines Projekts entscheidet der Vorstand. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung von Pro Passivhaus e. V.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.